Kosten

Eine Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Erhalt einer Heilmittelverordnung für Ergotherapie („Psychisch-funktionelle Behandlung“), die begleitend, unterstützend oder zur Überbrückung der Wartezeit für eine durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Psychotherapie zum Tragen kommt.

Darüber hinaus können Sie gegebenenfalls eine Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens der Gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

Den Ratgeber "Kostenerstattung" der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier.

Als Privatversicherter oder Inhaber einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker informieren Sie sich bitte vorab über eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.

Kosten der Therapie für Selbstzahler:

Einzeltherapie   90 Euro pro Therapiestunde (60 Minuten)
Gruppentherapie   individuelle Vereinbarung


Die Kosten müssen jeweils nach dem Ende einer Sitzung entrichtet werden.
Es besteht die Möglichkeit zum kostenfreien Erstgespräch; zur kostenfreien Erstberatung.